Tageslicht obligatorisch für e-Bikes ab 1.04.22
| 20. Februar 2022
Ab dem 1. April 2022 ist eine Beleuchtung am Tag für alle Elektrofahrräder obligatorisch.
Was genau beinhaltet das neue Gesetz?
*Keine Ausnahmen für E-Mountainbikes, E-Gravel oder elektrische Rennräder.
*Die Beleuchtung muss aus 100 Metern Entfernung sichtbar sein.
*Das Frontlicht muss tagsüber immer eingeschaltet sein, auch bei guter Sicht.
*Das Rücklicht muss immer montiert und auch bei schlechter Sicht eingeschaltet sein.
*Das Frontlicht darf nicht blinken oder blenden.
Jede Art von Beleuchtung ist erlaubt, auch wenn sie nicht fest angebracht ist.
Wir helfen Ihnen, Ihre Velobeleuchtung zu finden.